Leitsysteme erleichtern Menschen mit Sehbeeinträchtigungen barrierefreien Zugang zu Öffentlichen Plätzen, Gebäude, Einkaufszentren etc. Die Betroffenenen bleiben selbständig mobil, das System ist rutschfest und gut tastbar. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet ÖNORN V 2102-1 sowie die Vorschreibung im Behindertengleichstellungsgesetz.